Geheimhaltungsvereinbarung Betatester

Durch die Registrierung als Betatester für Neozoa Entertainment (Discloser) stimmt der Empfänger (Betatester) dieser einseitigen Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) zu.

  1. Der Offenlegende beabsichtigt, Informationen (die vertraulichen Informationen) an den Empfänger weiterzugeben, um Apps und/oder App-Releases vor ihrer offiziellen Veröffentlichung zu testen (der Zweck).
  2. Der Empfänger verpflichtet sich, die vertraulichen Informationen nicht für andere Zwecke als den Zweck zu verwenden, ohne zuvor die schriftliche Zustimmung des Offenlegers einzuholen.
  3. Der Empfänger verpflichtet sich, die vertraulichen Informationen sicher aufzubewahren und sie nicht an Dritte weiterzugeben, die keine vorherige Kenntnis der vertraulichen Informationen haben.
  4. Die Verpflichtungen in den obigen Klauseln 2 und 3 gelten für alle Informationen, die der Offenlegende dem Empfänger offenlegt, unabhängig von der Art oder Form, in der sie offengelegt oder aufgezeichnet werden, aber sie gelten nicht für:
    a) alle Informationen, die öffentlich zugänglich sind oder in Zukunft werden (es sei denn als Folge eines Verstoßes gegen diese Vereinbarung); oder
    b) alle Informationen, die dem Empfänger bereits bekannt sind und die keiner Geheimhaltungspflicht unterlagen, bevor sie dem Empfänger durch den Offenlegenden mitgeteilt wurden.
  5. Nichts in dieser Vereinbarung hindert den Empfänger daran, vertrauliche Informationen offenzulegen, die gesetzlich oder von einer zuständigen Behörde verlangt werden.
  6. Der Empfänger wird auf Anfrage des Offenlegenden alle Kopien und Aufzeichnungen der vertraulichen Informationen an den Offenlegenden zurückgeben und keine Kopien oder Aufzeichnungen der vertraulichen Informationen zurückbehalten.
  7. Weder diese Vereinbarung noch die Bereitstellung von Informationen gewähren dem Empfänger eine Lizenz, ein Interesse oder ein Recht in Bezug auf geistige Eigentumsrechte des Offenlegers, mit Ausnahme des Rechts, die vertraulichen Informationen ausschließlich für den Zweck zu kopieren.
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